Gliederung einer Schützenbruderschaft

Der oder die Vorsitzende einer Schützenbruderschaft ist der Brudermeister bzw. die Brudermeisterin. Dieser wird von der Mitgliederschaft regelmäßig mit dem weiteren Vorstand gewählt. In manchen Gegenden, z. B. Ostwestfalen, gliedern sich Schützenbruderschaften auch nach militärischen Rängen, hier wird der Vorsitzende Oberst oder Hauptmann genannt. Es gibt dann eine militärische Hierarchie im Vorstand. In verschiedenen Bruderschaften besteht auch eine Synergie zwischen beiden Gliederungsformen. So besteht der geschäftsführende Vorstand aus Brudermeister/in, Geschäftsführer/in usw., die einzelnen Untergruppierungen werden aber wiederum von Hauptleuten geführt und vertreten, denen ein Oberst als Mitglied des Hauptvorstandes vorsteht. In seltenen Fällen gibt es in Bruderschaften noch die sogenannte Regelbeförderung, wo jedes Jahr der Oberst als Vorsitzender ausscheidet und alle anderen Vorstandsmitglieder einen Posten nach oben nachrücken. Es muss also jedes Jahr ein neues Vorstandsmitglied gewählt werden.

Geistliches Oberhaupt einer Bruderschaft ist der Präses. Bei diesem handelt es sich meistens um den Ortspfarrer der Gemeinde, in der die Bruderschaft beheimatet ist.

Untergruppierungen in einer Schützenbruderschaft sind die Jungschützengruppe und das Uniformiertenkorps sowie ein Fanfarenkorps oder Tambourkorps, welches durch einen Tambourmajor geleitet wird. Auch üblich ist die Aufteilung in Züge, Kompanien oder bei großen Bruderschaften sogar Bataillone.

Vielerorts gibt es dann noch Ehrenräte, Damengruppen und Schießabteilungen.